Eine durchschnittliche Mittelstandskanzlei mit fünf Anwälten erhält wöchentlich 60–90 Erstanfragen — per Telefon, E-Mail und Kontaktformular. Etwa 40 % davon passen nicht zur Kanzlei: falsches Rechtsgebiet, falsche Region, kein hinreichendes Mandatsvolumen oder schlicht eine ungeeignete Anfrage. Die ersten 15 Minuten am Telefon werden trotzdem investiert. Hochgerechnet sind das pro Anwalt rund 4 Stunden pro Woche, die nicht in abrechenbare Mandate fließen.
Was die KI darf — und was sie strikt nicht darf
Der KI-Mitarbeiter darf: Anfragen nach Rechtsgebiet kategorisieren, Sachverhalte strukturieren, Kontaktdaten erfassen, Termine im Anwaltskalender vorschlagen, gesetzliche Fristen aus dem Sachverhalt ableiten („Ihre Kündigung datiert vom 12. März — die 3-wöchige Klagefrist nach § 4 KSchG endet am 2. April“). Die KI darf nicht: Rechtsberatung erteilen, Erfolgsaussichten einschätzen, konkrete Strategien empfehlen, oder Honorare verbindlich festsetzen.
Drei Rechtsgebiete im Detail
Arbeitsrecht: Kündigungsfristen automatisch berechnen
Bei einer Kündigungsschutzklage liegt die Frist bei 3 Wochen ab Zugang der Kündigung (§ 4 KSchG). Der Bot fragt nach Datum der Kündigung, Tag des Zugangs (per Post oder persönlich), Beschäftigungsdauer und Betriebsgröße — und gibt dem Mandanten einen klaren Hinweis auf die Frist und den nächsten verfügbaren Termin. Liegt die Frist innerhalb von 48 Stunden, wird automatisch eskaliert: Slack-Ping an den zuständigen Anwalt + SMS an Notfall-Nummer.
Familienrecht: Sensible Sachverhalte mit Diskretion
Trennungs- und Scheidungsanfragen sind emotional belastet. Der Bot ist explizit darauf trainiert, keine bewertenden Kommentare zu geben („das klingt schlimm“ / „das ist eindeutig“). Stattdessen sammelt er strukturiert die Eckdaten (Trennungsdatum, gemeinsame Kinder, Vermögen, getrennte Wohnsitze) und bietet einen Termin im Familienrechts-Slot an — dezent und sachlich.
IT-Recht und Datenschutz: Volle DSGVO-Kette
Bei Anfragen rund um Datenpannen, Auftragsverarbeitung oder DSGVO-Beschwerden zieht der Bot die typischen Ankerinformationen heran: Anzahl betroffener Personen, Art der Daten, Meldefristen (72 Stunden nach Bekanntwerden gemäß Art. 33 DSGVO), bisherige Schritte. Genau die Information, die der Anwalt im Erstgespräch ohnehin abfragen würde — nur eben strukturiert vorbereitet.
Schweigepflicht und Auftragsverarbeitung
§ 43a BRAO und § 203 StGB regeln die anwaltliche Schweigepflicht. strada.chat ist als „berufsmäßiger Gehilfe“ gemäß § 203 Abs. 3 StGB eingestuft und stellt einen entsprechenden AVV bereit. Konkret bedeutet das: keine Datenweitergabe an Dritte, keine Subprozessoren außerhalb der EU, automatische Pseudonymisierung in Logs, vollständiges Recht auf Löschung. Auf Wunsch wird die Konversation am Ende der Session vollständig gelöscht — ohne Kopien.
Honorarauskünfte: präzise, aber nie verbindlich
Der Bot kann Auskunft zu RVG-Sätzen geben (Beratungsgebühr 30–250 €, Anrechnung auf Folgeauftrag, Streitwert-abhängige Gebühren) und auf Pauschalvereinbarungen verweisen — aber nie verbindliche Preise zusagen. Die finale Honorarvereinbarung wird im Erstgespräch geschlossen.
Loslegen
- 1Demo unter strada.chat/branchen/kanzlei ausprobieren.
- 2Im Onboarding Branche „Kanzlei“ wählen — drei QAs (Erstberatung, Mein Fall, Honorare) auto-provisioniert.
- 3AVV im Self-Service signieren (3 Minuten).
- 4Webseite + Honorartabelle als PDF crawlen lassen.
- 5Anwaltskalender (Outlook, Google) verbinden — fertig.
Setup unter 10 Minuten. EU-Hosting, monatlich kündbar, kein Drittanbieter-Risiko.